Rechte
Die Allmendeist einHeute ist es ein Waldstück - genannt 'Großer Busch' - , dessen einer Teil im 16-jährigen Rhythmus parzellenweise genutzt wird. Der andere Teil wird nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Forstverwaltung der Stadt Aachen als Hochwald mit längerfristiger Nutzung eingesetzt. Die Argumentation der Orsbacher ist diese: Einen 16-20 Jahre alten Wald mit niederen Hölzern kann man noch per Hand ohne Maschinen fällen und das ist unser Interesesse in unserem Wald. Für die Nutzung eines Hochwaldes mit den 20-30m hohen Bäumen sind Maschinen nötig und dann lohnt sich die Nutzung nur mit einem viel größeren Kahlschlag (...den wir bei der kleinen Waldfläche nicht wollen). Energieversorger STAWAGAm 1.1.2000 übernahm die in städtischem Besitz befindliche Aktiengesellschaft STAWAG AG nach einem Beschluß von 1972 die Strom- und Wassserversorgung in Randgebieten von Aachen, also auch in Orsbach.Am 24.5.2000, mitten in der stärksten Vegetationzeit heulten hier auf einmal die Motorsägen. 'Wegen der Übernahmen hatten wir so viel zu tun, dass wir erst jetzt zu dem Rückschnitt kommen.' - hieß es von dem verantwortlichen Mitarbeiter. Die STAWAG hatte in 28 Jahren(!) der Übernahme vor Augen leider keine Zeit, die bestehenden Leitungen zu prüfen ;-) Das Umweltamt nickte die telefonische Anfrage ab, die Eigentümer und Nutzer wurden nicht gefragt ... Dafür bekamen sie dann am 25.5.2000 einen würdigenden Artikel in den Aachener Nachrichten. Hier wird die kleine 20kV-Leitung zu 2 Höfen von der Gefahr der nebenstehenden Bäume befreit:Nachtrag: Der meistens vorherrschende Südwest-Wind kommt von links, die Leitung kann durch windbelastete Bäume also gar nicht gefährdet werden. Der Ostwind ist an dieser Stelle nicht spürbar. Die Vorbesitzerin der Leitung, die ASEAG-Energie GmbH, hatte zuletzt im Jahr 1999 den Waldrand unter Aufsicht der Naturschutzverbände zurückgeschnitten.Macht so was nachdenklich? Was nützt dann ein Recht unverdenklichen Zeiten?
Die STAWAG macht neben ihrer Leitung eine unerlaubte Fällaktion am 24-30.5.2000 [Foto: db]
Das Collationsrecht
bedeutet, dass die Gemeinde Ihren Pfaffen dem Bischof vorschlagen können und der kann dann nur noch ja oder nein sagen. Mir ist nicht klar, ob die Orsbacher Gemeinde das Recht heute noch nutzt.
... der Orsbacher Königshof einer Ministerialienfamilie als Erblehen gegeben worden ist, die sich später nach ihrem Hof 'von Orlosberg' nannte. Wie die übrigen Ministerialienfamilien nahm sie in der Stadt Aachen eine ihrem Grundbesitz entsprechende Stellung ein und gehörte zu den führenden Geschlechtern der Stadt. [Snethlage Seite 22]Die Familie ist später vermutlich wegen fehlender männlicher Stammhalter ausgestorben. Das Anwesen war der Hof, von dem jetzt noch die 'Burg' steht. Dazu gehörte (selbstverständlich) eine kleine romanische Kapelle, die 1803 abgerissen wurde [Snethlage Seite 37]. Um diese Eigenkirche zu betreiben, musste jemand bestellt und bezahlt werden. - Was nicht immer ein Geistlicher war, deshalb hat sich die katholische Kirchenverwaltung auch immer dagegen gewehrt. Weitere (ehemalige) Links:
Der Name OrsbachWeil der Name des Ortes der Familie van Orlosberg zwischendurch nur mündlich weitergegeben wurde, wandelte er sich im Laufe der Jahre:
Noch mehr zur Geschichte Orsbachs enthält das zitierte Werk von Rother Michael Snethlage: 'Bau- und Kunstdenkmäler der Ortschaft Orsbach' von 1963. |