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Mobilfunksender gehören nicht in Wohngebiete!
Wegen der finanziellen Situation der Kirchengemeinde Orsbach wollte der Kirchenvorstand St. Peter Orsbach im Mai 2005 eine 4er-GSM Antenannanlage in dem Kirchturm montieren lassen. Der Kirchenvorstand glaubte, dass dies 'zum Wohle der ganzen Dorfgemeinschaft' geschähe. Dazu müssen wir leider feststellen, dass sich der Kirchenvorstand wohl nur einseitig über die Folgen einer solchen Einkommensquelle informiert hatte.
- Natürlich wird 'die Anlage abgenommen und genehmigt', wie der Kirchenvorstand beteuerte.
- Bisher ist noch nie eine Anlage nicht genehmigt worden.
- Die Grenzwerte werden auch eingehalten, weil sie mit diesen 10 Watt-Mikrowellensendern gar nicht überschritten werden können.
- Die gesetzlichen Grenzwerte sind so, dass sie keinem Mobilfunkbetreiber schaden.
- Sie können beruhigt sein:
- Die Anlage verursacht keine Geräusch- oder Geruchsbelästigung wie die Gelva.
Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick über
Finanzielle Situation der Kirchen
Dazu muss man sich nur mal die steuerliche Förderung der Kirchen ansehen, wie sie gerade durch das 'Zeugen Jehovas' - Grundsatzurteil im März 2005 wieder klar geworden ist:
Die Kirchen sind als öffentliche Körperschaft vom Staat besonders privilegiert subventioniert, weil sie von den Pflichten befreit sind...
- Körperschaftssteuer zu zahlen,
- Vermögenssteuer zu zahlen,
- Grundsteuer zu zahlen.
Als öffentliche Körperschaft dürfen sie Kirchensteuern erheben, die vom Finanzamt eingetrieben werden. Zusätzlich gibt der Staat jedem Kirchensteuerzahler einen direkten Steuererlass in Höhe seiner Kirchensteuer: eine zusätzliche Subvention der Kirchen, die auch jährlich im Subventionsbericht der Bundesregierung ausgewiesen wird. 2003: 3,6 Milliarden Euro, jährlich steigend. Mehr Insider-Infos: Das Staatsross und sein kirchlicher Reiter
'Der einzelne kirchenangehörige Bürger erhält seine gezahlte Kirchensteuer nicht vom Staat zurück, mindert jedoch seine Einkommensteuerlast in Höhe seines individuellen Steuersatzes (Progression), weil er die gezahlte Kirchensteuer wie Spenden absetzen kann. Die Berücksichtigung der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe führt zu einer Minderung der persönlichen Einkommensteuerlast in einer Höhe von 0,00 % bis 42,5%! Es kommt auf die Höhe des persönlichen Einkommens an. Die Besserverdienenden kommen auch an dieser Stelle wieder besser weg.' (Zitat meines Steuerberaters)
Die permanente Subventionierung hat bei den Kirchen und den ihnen unterstellten und finanzierten Einrichtungen zu einem chaotischen Mismanagement geführt, wie die Aachener Historikerin Birgit-Sara Fabianek in Ihrem Buch 'Und vergib uns unsere Schulden' offenlegt.
Die Kirchen stellen nach Auskunft der Bistums- und Landeskirchenhaushalte im Durchschnitt nur ca. 10% der Kirchensteuer für 'Soziale Dienste' wieder zur Verfügung. Das wären also bezogen auf das Jahr 2003 etwa 0,851 Mrd. Euro gewesen. Dieses 'Soziale Engagement' der Kirchen subventioniert der Staat seinerseits mit 3,6 Mrd. Euro plus den von allen zu tragenden Schuldendienst für diese Subvention.
Das häufig vorgebrachte Argument, beim Wegfall der Subventionen (= Minderung der Kirchensteuereinnahmen) müsse der Staat Leistungen der Kirchen übernehmen, ist offensichtlich hinfällig. Im Gegenteil, dem Staat stünde mit Wegfall dieser Subventionen ausreichend viel Geld für soziale Zwecke zur Verfügung. Mehr zu: Wirtschaftsimperium Kirche. Mehr zu: Was machen die Kirchen mit unserem Geld?
Mit allen diesen Milliarden-Mitteln aus öffentlichen Subventionen kommt die Kirche jetzt nicht mehr zurecht?
Wir meinen, das ist ein reines internes Verteilungsproblem (in einer Firma: schlechtes Management), das sich auch mit den Mikrowellen-Mieteinnahmen von 3000 bis 5000 Euro pro Jahr nur kurzfristig ändert.
Kleiner Nachteil dabei: unsere Gesundheit wird damit geschädigt.
Was würde dann später einen Kirchenvorstand daran hindern, mal eben weiteren Mobilfunkbetreibern wie O² oder E-Plus den Turm zu vermieten, wenn das Geld wieder knapp wird?
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Was machen andere Kirchen?
Im Mai 2003 raufen sich die katholischen und evangelischen Kirchen zu einer gemeinsamen 60-seitigen Veröffentlichung zusammen: 'Mobilfunk auf dem Kirchturm?'. 13 Autoren und Mitarbeiter beleuchten alle Aspekte, von der Geschichte, Technik und Genehmigungspraxis über die Wissenschaft, biologische Wirkungen, gesundheitliche Risiken und Vorsorge bis hin zu rechtlichen Aspekten, Grenzwerten, Bürgeraktivitäten, Empfehlungen, Fallbeispielen sowie christlicher Ethik. Eine pragmatische Fleißarbeit, informativ, aktuell, lesenswert, nicht nur für Christen, nicht nur für Kirchen. Im Kapitel Bürgerinitiativen berichten sie von einem Pfarrer, der sein Amt aufgab, weil das Gemeindeklima wegen der Sender auf dem Turm immer schlechter wurde, 600 Unterschriften lagen vor, ein Pfarrgemeinderatsmitglied stoppte seine Mitarbeit, mehrere Gläubige wechselten zur Nachbarkirche oder traten aus.
In anderen Fällen führte der Konflikt zur Spaltung des Kirchenvorstandes, hier und da kam es zu Klagen gegen die Kirchengemeinden, in einem Fall zu Drohungen. Das Kapitel Genehmigungspraxis macht klar, dass von 27 katholischen Bistümern in Deutschland bereits elf Mobilfunk grundsätzlich verbieten. Zum Thema biologische Risiken werden die vielen Verdachtsmomente auf z.B. Veränderungen der Gehirnpotenziale, Chromosomen- und Erbgutschäden oder Krebs angeführt. "Es gibt sehr ernst zu nehmende Hinweise auf Störungen des Nerven- und Hormonsystems." Die wissenschaftliche Überprüfung, der Risiken hinke angesichts der Rasanz der technischen Entwicklung hinterher. Zukünftige Untersuchungen, so die Autoren, dürften immer schwieriger werden, da die hierfür notwendigen unbelasteten Vergleichsgruppen wegen der flächendeckenden Verbreitung von Basisstationen und Händis kaum noch zur Verfügung stehen.
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Was wird eine solche Anlage mitten im Ort wirklich für Auswirkungen haben?
Rechtlich: volles Risiko
Der Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber ist i.a. ein 15-Jahresvertrag, der vom Betreiber (Mieter) selbst mit einer Frist von 12 Monaten, vom Vermieter frühestens nach 10-15 Jahren gekündigt werden kann. In der Zwischenzeit kann der Sender jederzeit(!) an den laufenden Stand der Technik (z.B. UMTS) angepasst oder erweitert und vergrößert werden.
Wenn also dann der Widerstand der Betroffenen so weit gehen sollte, dass ein Abbau erforderlich wird, muss der Kirchenvorstand mit seinem Geld einen Ersatzstandort schaffen, um die Profiterwartung des Betreibers für die Restzeit zu erfüllen. Es wäre nicht die erste Anlage, die umgebaut würde - wie von der FR am 20.5.05 aus Hanau gemeldet.
Damit kehrte sich die finanzielle Situation von St.Peter dramatisch um. Wegen Protesten wurden bisher in Deutschland um die 100 Anlagen abgebaut, in Spanien wegen gehäufter Krebsfälle 2000.
Der Einbau ist eine Nutzungsänderung, die beantragt und genehmigt werden muss:
"Keine neuen Sender ohne städtische Genehmigung", fordert die Stadt Frankfurt am Main im Februar 2002. T-Mobile hört's nicht und baut in Bockenheim mitten im Wohngebiet auf. Die Stadt verhängt einen Baustopp. In Höchst kündigt die Uni-Klinik den soeben errichteten Händimast, die Vereinbarung mit der Industrie "Kein Funk auf öffentlichen Gebäuden und in sensiblen Bereichen" war nicht eingehalten worden. Baden-Württemberg kommt 1998 zu dem Schluss, dass Antennen auf Wohnhäusern, Kirchen und öffentlichen Einrichtungen prinzipiell der amtlichen Erlaubnis bedürfen. Das Land Hessen stellt 2000 fest: "Jede Nutzungsänderung eines Gebäudes bedarf des Bauantrages." Das Oberverwaltungsgericht Münster macht es am 2. Juli 2002 nochmals klar: "Wird auf Wohngebäuden eine Mobilfunkanlage aufgebracht, dann handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung zu gewerblichen Zwecken." Das hessische Vellmar schließt im Juni 2003 fast einstimmig die mobile Technik mitten in Wohngebieten aus. Ein Mindestabstand von 135 Metern wird festgelegt.
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Umweltschäden: AUS für die Fledermäuse, Vögel
Vögel und Fledermäuse verlassen ihre Nester nach Installation neuer Sender in der Nähe. Das ARD-Magazin 'Report' berichtet im August 2000: "Mehr als 40 internationale Forschungen geben Hinweise auf Schäden bei Tieren durch Mobilfunkstrahlen von Sendeanlagen." Tierärzte untersuchten Bauernhöfe mit Mobilfunkbelastung und ohne. Immer mehr Landwirte melden sich und bestätigen die Beobachtung: Mit dem Errichten neuer Sender in der Nähe ihrer Höfe kamen zeitgleich die Probleme beim Vieh. Sogar Spatzen verlassen die Städte.
"Der Rückgang der Sperlingspopulation in großen Städten scheint in Zusammenhang mit der Errichtung von Telefonmasten zu stehen." Dr. Rosie Clear von der BTO, der Britischen Gesellschaft für Ornithologie, im Januar 2003. Die britische Wissenschaftlerin leitet eine Studie, an der 30.000 Vogelbeobachter teilnehmen, die 18 Monate dauert und zwei Brutzeiten erfasst. Man befürchtet, dass bereits über 10 Millionen Spatzen wegen der immer engmaschigeren Mobilfunksender speziell in den Großstädten verschwunden sind. Aus anderen europäischen Ländern kommen ähnliche Beobachtungen und Hinweise.
"Vögel meiden starke Mobilfunkexposition." Dr. Alfonso Balmori, spanischer Biologe und Umweltwissenschaftler, Mitglied der spanischen Gesellschaft für Ornithologie, im Februar 2003. Der Experte fand, dass bestimmte Vogelarten jene Gebiete verlassen, die stark vom Mobilfunk belastet sind, und nach Ausschaltung bzw. Senkung der Feldintensität wieder zurückkehren. Er beobachtete zudem Veränderungen im Gefieder, Brut- und Flugverhalten. Balmori weist auf die Londoner Spatzen-Studie hin, die einen dramatischen Sperlingsrückgang in Englands Hauptstadt feststellte, obwohl sie hier noch vor kurzem in Massen vorkamen. Die Reduzierung der Spatzenzahl in Großstädten passiere in den letzten Jahren derart unglaublich schnell, dass nach Ansicht von Ornithologen und anderen Wissenschaftlern die speziell in Städten immer enger werdende Installation von Mobilfunksendern als wahrscheinlichste Ursache angesehen wird. Die Wirkungen scheinen stark dosisabhängig zu sein. Balmori beobachtete in niedrig funkbelasteten Gebieten keine auffälligen Veränderungen, wogegen in hoch belasteten Bereichen die Auswirkung offensichtlich war.
Prof. Dr. Ing Alexander H.Volger von der TH Aachen trug im hessischen Landtag am 24.1. 2002 vor: "Die Pferde der Polizeistaffel von Kassel sind krank geworden, seit der Sendemast auf dem Polizeigebäude steht. Das kränkste von allen Pferden wurde gründlich untersucht und in einen Stall gebracht, der von solchen Anlagen relativ weit entfernt war. Das Pferd erholte sich bald; nach 14 Tagen war es gesund, ohne weitere Medikamentierung. Als man es zurückbrachte, war es innerhalb eines Tages wieder krank."
Ein Spatzenhirn reicht, um die Zusammenhänge zu erkennen.
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Unfrieden im Ort
In Zeilsheim bei Limburg sollten dem Willen des Pfarrers gemäß die UMTS-Antennen auf den Kirchturm von St. Bartholomäus. Das Bistum schob im Juni 2003 aber den Riegel vor, wegen der drohenden Proteste. Mittelbuchen bei Hanau, September 2001, ein ganzes Dorf in der Krise: Überall hängen die Protesttransparente, über 750 Unterschriften wurden gesammelt, die Gemeinde ist gespalten, viele traten aus der Kirche aus, das alles wegen des Funks vom Dorfkirchturm. Es wurde sogar auf das Gotteshaus geschossen. Mit so viel Wut bei den Bürgern hatte der Pfarrer nicht gerechnet. Die Pfarrei Maria Himmelfahrt in Wittnau bei Freiburg sorgte im Januar 2003 für Aufsehen: Der Pfarrer hält die heilige Messe aus Gewissensgründen erst mal nicht mehr ab, der Kantor streikt auch, kein Gesang, keine Musik mehr. Grund: Telekom-Strahler im Kirchturm und 400 gesammelte Unterschriften dagegen, von einem Drittel der Wittnauer Bevölkerung. "Die Einheit unserer Gemeinde ist gefährdet, die Kirche entwürdigt."
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Vermögensvernichtung
Viele, die sich eine Antenne aufs Haus montieren ließen, fühlen sich von den Betreibern getäuscht, weil sie vor Vertragsabschluss in keinem Nebensatz auf solche absehbaren Reaktionen aus der Nachbarschaft hingewiesen wurden.
In Tegernheim bei Regensburg wurde ein Baugrundstück nicht verkauft, obwohl der Kaufvertrag bereits zur Unterschrift beim Notar vorlag, denn gegenüber wurde zwischenzeitlich eine Mobilfunkantenne errichtet.
"Mobilfunk schrecken Käufer ab. 70 % der in einer Studie des Rings Deutscher Makler RDM befragten 600 Mitglieder gaben an, dass sich Mobilfunksender verkaufshemmend oder wertmindernd auf den benachbarten Immobilienbesitz auswirken. Dabei geht es um Wertverluste bis zu 50 % des Kaufpreises, wenn sich das Haus oder die Wohnung unter oder in unmittelbarer Nähe einer Sendeanlage befinden. Das könnte einen Schaden am Privat- und Volksvermögen in Milliardenhöhe bedeuten." Das veröffentlicht die 'Welt am Sonntag' am 21. April 2002.
Hubertus von Medinger, Vorstand vom Ring Deutscher Makler, im Juli 2002: "Es kommt darauf an, wie nah die Immobilie an dem Mobilfunksender dran ist. Ein Schlafzimmer vis-a-vis dem Masten, da kann es schon sein, dass 50 % Wertverlust nicht ausreichen. Für mich ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass ich ein Objekt in unmittelbarer Nähe eines Funkmastes nicht vermitteln würde." Er ergänzt: "Ich habe mit einer Abschirmtapetenfirma gesprochen, die bestätigte, dass hochrangige Angestellte von Mobilfunkfirmen ihre Wohnungen komplett abschirmen lassen. Das ist wirklich erstaunlich, wo das alles so ungefährlich sein soll." Ich erinnere mich auch an einen Kunden von uns, er ist Telekom-Manager der oberen Etage, und er ließ sein Schlaf-und Kinderzimmer abschirmen, gegen die Strahlen der Telekom.
Der bayerische Landtagsabgeordnete Volker Hartenstein, seit Jahren kritisch und aktiv in Sachen Mobilfunk, berichtet im Februar 2003 von diesen Fällen:
- Wohnung in München, 12 Meter Abstand zur Antenne. Der Makler schaute sie sich nicht einmal an. Ihm reichte der Hinweis auf die nahe Funkanlage. "Derzeit nicht zu vermarkten." Ein anderer Makler teilte mit, er würde das Objekt nicht in sein Programm aufnehmen, die Antenne wirke sich verkaufshemmend aus.
- Gewerbliche Immobilie, Antenne auf dem Dach. Der Vermieter: "Nicht vermietbar." - "Wie soll ich eine Dachterrasse den Kaufinteressenten schmackhaft machen, wenn in nur 15 Meter Entfernung ein 10 Meter hoher Sendemast steht und die Techniker diesen nur in Strahlenschutzanzügen warten." So der verzweifelte Besitzer einer attraktiven Penthousewohnung in der besten Lage von München-Schwabing im Juli 2002. Seine Wohnung wird seit längerem erfolglos zum Verkauf angeboten. Mehrere Kaufinteressenten waren einverstanden mit dem Preis und angetan von Ausstattung, Schönheit und Lage. Nur wegen der Sender zogen sie zurück. Makler lehnten auch hier eine Vermittlung wegen der allzu nahen Mobilfunkanlage ab.
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Mietminderung
Mieter dürfen den Mietzins mindern, wenn sie sich durch eine nachträglich auf dem Dach ihres Hauses installierte Mobilfunkantenne beeinträchtigt fühlen. Das Amtsgericht München hat im Rahmen einer mietrechtlichen Auseinandersetzung eine 20%ige Mietminderung gebilligt. Es ging um drei Sender von E-Plus auf dem Flachdach eines Mehrfamilienhauses in Forstenried, über der Wohnung des Mieters. Der Vermieter forderte den zurückbehaltenen Differenzbetrag von seinem Mieter zurück, das lehnten die Richter ab.
Für das Wohlbefinden der Mieter komme es nicht nur auf sofort spürbare Wirkungen solcher Antennenanlagen an, sondern auch auf die Furcht vor Gesundheitsschäden, selbst wenn sich diese später als unbegründet darstellen sollten. Ob die messbaren Felder, speziell bei jahrelangem Dauerbetrieb, negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben, sei nach aktuellem Wissenstand noch umstritten. Aber besonders vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit wiederholt die von neuen technischen Errungenschaften ausgehenden Gefahren falsch eingeschätzt worden seien, blieben angesichts vieler warnender Stimmen kritischer Wissenschaftler vernünftig erscheinende Zweifel. Da das Mobilfunknetz relativ jung sei, lasse sich über die Folgen langjähriger Dauereinwirkungen noch gar nichts Endgültiges sagen. Allein die Furcht vor den Folgen stelle bereits eine echte Beeinträchtigung im Sinne des § 537 Abs. l BGB dar.
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Schleichende gesundheitliche Veränderungen
Ihr Händi, ihr DECT-Mobiltelefon zu Hause können Sie abstellen, die vier 600W-Anlagen auf einem Kirchturm nicht!
Die hämmern Ihnen auch nachts, wenn Sie Erholung benötigen, die Pulsung ins Fleisch.
Abschirmmaßnahmen und die Messungen, ob sie denn überhaupt wirksam sind, sind teuer.
Persönliche Auswirkungen, beschrieben von Freiburger Ärzten:
'Wir beobachten in den letzten Jahren bei unseren Patientinnen und Patienten einen dramatischen Anstieg schwerer und chronischer Erkrankungen, insbesondere
- Lern-, Konzentrations- sowie Verhaltensstörungen bei Kindern (z.B. Hyperaktivität)
- Blutdruckentgleisungen, die medikamentös immer schwerer zu beeinflussen sind
- Herzrhythmusstörungen
- Herzinfarkte und Schlaganfälle immer jüngerer Menschen
- hirndegenerative Erkrankungen (z.B. Alzheimer) und Epilepsie
- Krebserkrankungen wie Leukämie und Hirntumore
Wir beobachten zudem ein immer zahlreicheres Auftreten von unterschiedlichen, oft als psychosomatisch fehlgedeuteten Störungen wie
- Kopfschmerzen und Migräne
- chronische Erschöpfung
- innere Unruhe
- Schlaflosigkeit und Tagesmüdigkeit
- Ohrgeräusche/Tinnitus
- Infektanfälligkeit
- Nerven- und Weichteilschmerzen, die mit üblichen Ursachen nicht erklärlich sind,
...nur um die auffälligsten Symptome zu nennen.
Da uns das Wohnumfeld und die Gewohnheiten unserer Patienten in der Regel bekannt sind, sehen wir speziell nach gezielter Befragung immer häufiger einen deutlichen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten dieser Erkrankungen und Symptome und dem Beginn einer Funkbelastung z.B. in Form einer
- Installation einer Mobilfunkanlage im näheren Umkreis
- intensiven Händinutzung
- Anschaffung eines DECT-Schnurlostelefones im eigenen Haus oder bei Nachbarn
Wir können nicht mehr weiter an ein rein zufälliges Zusammentreffen glauben....'
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Das sind doch alles nur Kinderereien?
Der Orsbacher Kindergarten und der Kinsderspielplatz liegen ungeschützt nur 80m vom strahlenden Kirchturm entfernt!
Kinder sind besonders schnell von gesundheitlichen Folgen betroffen.
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Versicherungen
Mobilfunkfirmen erhalten von den Versicheren keine Deckungen mehr. Das elektromagnetische Risiko sein unkalkulierbar. Die Versicherer hätten aus den Asbestfällen gelernt, sagen sie.
Sie haben noch nie in der Zeitung von zerstörten Mobilfunkanlagen gelesen?
Die Anlagenbetreiber drohen den Zeitungen mit Anzeigenboykott, falls sie über eine Aktion berichten; die Angst vor Kettenreaktionen sei groß.
Wenn man die Mikrowellen-Wirkungen auf den lebenden Organismus kennt, drängt sich die Erkenntnis auf, dass die Kirche eher an einem Leben nach dem Tode als an einem guten Leben vor dem Tode interessiert zu sein scheint...
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Die Technik
Was bewirkt die gepulste Mikrowellentechnik?
Radar, Richtfunk, GSM, UMTS, DECT, Bluetooth, WLAN - alle arbeiten mit der gleichen Technik: die Informationsübertragung geschieht, indem die Sendeleistung permanent an/aus geschaltet wird, die sogenannte Pulsung. Man erreicht damit eine wesentlich höhere Sendeleistung als mit anderen Modulationsarten.
Der Vergleich mit einen Presslufthammer ist treffend:
Durch einfachen Druck erreicht der nichts, mit seiner Pulsung bricht er Straßen auf.
Die Mikrowellenpulsung bricht die Blut-Hirn-Schranke auf und öffnet Folgeerkrankungen den Weg. Deshalb ist auch ein Vergleich mit einer kontinuierlich brennenden Glühlampe die reine Verdummung.
4 * 10 Watt = 2400 Watt
Der Mobilfunkbetreiber gibt sich hier nur wegen der nahen holländischen Grenze mit 10 Watt-Sendern zufrieden, weil sonst der holländische BEN protestieren würde. Normal würden 50 Watt Sender eingebaut.
Die Betreiber und Behörden geben die in einem Sender erzeugte Leistung an, z.B. 20 Watt. Wobei sie, und das ist wichtig zu verstehen, mit "Sender" das technische Herz einer Mobilfunkbasisstation meinen, nämlich die so genannte Sendestufe, und nicht etwa die strahlende Antenne, wie viele glauben. Diese Leistung einer solchen Sendestufe wird der Antenne zugeführt. Auf dem Weg dorthin reduziert sie sich etwas entsprechend der Kabeldämpfung.
Was jetzt an der Antenne ankommt ist die Eingangsleistung. Was die Antenne abstrahlt, und das ist ja das, was wir alle wissen wollen, ist die effektive Strahlungsleistung, und hier geht's nicht mehr um die angegebenen bzw. vorgetäuschten 20 Watt, da geht es um mehr, denn die effektive Strahlungsleistung hängt maßgeblich vom Antennengewinn
ab - und der ist hoch - bei den allgemein verwendeten Sektorantennen das etwa 30- bis 60fache der angegebenen Wattzahl. Die kleinen Nebenkeulen der Hauptrichtung haben die Eigenschaft, besonders stark nach unten zu strahlen: deshalb ist unter oder hinter der Antenne die Belastung nicht niedriger!
[Quelle: CHIP [1] Hauptabstrahlrichtung - [2] 'im Funkschatten']
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Der Chip-Artikel beschreibt die Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz über Antennenrichtwirkung.
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Die angegebene und in Standortbescheinigungen festgelegte Wattzahl hat also mit dem einzig interessanten und biologisch relevanten Wert, nämlich dem, was aus der Funkantenne herausstrahlt, nicht viel gemein, der Antennengewinn muss berücksichtigt werden: dann sind 10 Watt plötzlich effektive 300 bis 600 Watt. So wie aus dem schwachen LED-Birnchen ein blendender Strahler werden kann, nur durch geschickte Lichtaufbereitung und Bündelung.
So entspringt der Vergleich: '2 Watt-Händi am Kopf gegen 10 Watt Sender im Turm = alles nicht so schlimm' einem kindischen Physikverständnis
- Die Antennenverstärkung eines Händis hat etwa den Faktor 1, 90% der Leistung bleiben im Kopf, der Rest von 200mW reicht zum Telefonieren.
- Das Händi kann man abschalten, die 4*600W-Strahler im Turm nicht.
- Die haben auch in 300m Entfernung noch biologisch relevante Wirkungen - dauernd!
...doch nur Küken!
Ein kleiner Ort im ländlichen Herzen von Frankreich. Familie Jeanjon betreibt seit 18 Jahren eine Hühnerzucht. "Es lief immer alles normal, bis der Turm kam." 1998 wurde ein 40-Meter-Mobilfunkmast 50 Meter neben das Haus der Jeanjons gesetzt. Danach schlüpfen aus den Eiern keine Küken mehr. Die Züchter schlagen ein Ei nach dem anderen auf, nichts, hier und da mal Fragmente eines Embryos. Entsetzen, die Suche nach Ursachen geht los. Brutapparate werden getauscht, das Futter gewechselt, Tierärzte konsultiert, Hennen von Kollegen besorgt, kein Erfolg. Das nächste Experiment: Die Legehennen der Jeanjons kommen auf weit entfernte Höfe, und siehe da, hier klappt es wieder, gesunde Küken erblicken das Licht der Welt, alles normal, wochenlang. Zurück zu den Jeanjons, das gleiche Spiel, mehrere Versuche mit dem gleichen Ergebnis. Ein 'Arte'-Filmteam befragt die 'France Telecom' zum Fall Jeanjon: Entwarnung, Spekulation, alles unwahrscheinlich, wissenschaftliche Laboruntersuchungen hätten keine Effekte gezeigt.
Verschwiegen wird, dass Dr. Andras Varga (Uni Heidelberg, 1989), Dr. Theodore Litowitz (Uni Washington, 1999), Dr. B.J. Youbi-cier-Simo (Uni Montpellier, 2000) und Prof. Juri Grigoriev (Russische Strahlenschutzkommission, 2003) Hühnerembryos mit Mikrowellen bestrahlten (Maes: Seiten 135, 185, 219, 325) und feststellten, dass alle (Varga) bzw. 75 % (Grigoriev) bzw. über 50 % (Simo, Litowitz) verkrüppelt oder getötet waren, und das weit unterhalb der Grenzwerte. Die Telekom selbst (1997) suchte und fand ebenso: Kükenmissbildungen.
Belastungen
Neurologische Störungen sind ab 10.000 µW/m² nachweisbar, DNA-und Zellschäden auch, bei einigen Studien auch schon darunter. Die Öffnung der Blut-Hirn-Schranke wurde bei Tieren im Bereich einiger 1000 bzw. 10.000 µW/m² beobachtet, beim Menschen dürfte der Wert höher liegen. EEG-Veränderungen gibt es bei 1000 µW/m², Einflüsse aufs Immunsystem ebenso. Mit mehr Krebs rechnen einige Experten ab 600 µW/m² bei Langzeitbelastung, andere erst bei höheren Werten.
Kopfschmerzen wurden ab 500 µW/m² gefunden, Störungen der Zellmembran ab 200. Vögel und Insekten zeigten neuronale Effekte ab 400 µW/m². Eine höhere Rate an Fehlgeburten vermuten Experten bereits ab 100 µW/m². Hefezellen reagierten ab 10 µW/m².
Um die 10 bis 50 u W/m² reichte für die Reduktion der Reaktionsfähigkeit, weniger als 10 soll einigen Studien zu Folge schon für Schlafstörungen sorgen und das Hormon Melatonin drosseln. 0,2 µW/m² sei bereits eine "ernsthafte Gefährdung der Gesundheit", und 0,1 zöge die gestörte Kalzium-Abgabe menschlicher Hirnzellen nach sich.
Wer rechnen will:
Der Grenzwert fürs D-Netz (950 MHz) liegt bei 42 V/m, fürs E-Netz (1850 MHz) bei 59 V/m und für UMTS (2000 MHz) bei 61 V/m. Die Umrechnung von Feldstärke (E) in Volt pro Meter (V/m) nach Strahlungsdichte (S) in Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/m²) ist: S = E2 / 0,000377.
So können Sie anhand der bescheidenen Zahlen in den Messprotokollen der Mobilfunkliebhaber schnell übersetzen, was "soundso viel Prozent vom Grenzwert" eigentlich bedeutet.
Das Bundesamt für Strahlenschutz forderte schon 1994:
"Jede Strahlung ist so gering wie nur eben möglich zu halten."
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Mobilfunksender gehören nicht in Wohngebiete!
Auch nicht mit diesem plumpen Argument:
'... dass bei negativem Votum die Anlage wahrscheinlich an einem anderen Orsbacher Standort mit eigenem Antennenmast installiert wird. Eine solche Lösung wäre in jedem Fall schlechter als der Kirchturm (sichtbare Installation, geringere Masthöhe) und würde außerdem dazu führen, dass der Mietzins an Privatpersonen gezahlt wird statt der Gemeinde zuzukommen.' (Zitat)
Der Kirchenvorstand wollte mit seiner kleinen Einnahmequelle unsere Gesundheit und eine der letzten mikrowellen-freien Oasen zerstören: Orsbach. Wir bezweifeln generell, dass gerade eine eigene D-Netz-Sedeanlage in Orsbach wirklich nötig sein soll.
Dabei geht's auch anders:
- andere Gemeinden betreiben eine Poststelle (wäre in Orsbach dringend nötig!)
- Auf dem Süddach der Kirche eine Photovoltaik-Anlage aufbauen.
Vorbild.
- Mieteinnahmen durch Events, Flohmärkte, etc...
- Mieteinnahmen durch Vermietung/Verpachtung der eigenen reichlich vorhandenen Ländereien.
- Mieteinnahmen durch Vermietung kircheneigener Räume - z.B. für Yoga: ist gerade abgelehnt worden.
- An Sommer-Wochenenden Aufstellen eines Kiosk für Radfahrer, Wanderer, die es hier reichlich gibt.
- Der Kirchenvorstand könnte sich ja auch mal für einen schnellen DSL-Netzzugang einsetzen. Den gibt es in Orbach nämlich nicht, weil der Ort 6km vom D-Telekom-DSLAM entfernt liegt- 2km zu weit.
Was fehlt, sind Ideen:
Der Kirchenvorstand könnte die Initiative 'Mobilfunkfreies Orsbach' unterstützen und damit den Wohnwert Orsbachs als liebens- und lebenswerte Bleibe erhöhen und sichern.
Kleiner Nachteil: für alle diese Einkommen muss man weltlich arbeiten...
[ Inhalt ]
Dank
- für die akribischen Tatsachenbeschreibungen an Wolfgang Maes:
Sie sind aus seinem Buch 'Stress durch Strom und Strahlung - Teil 1'.
Baubiologie Maes, Schorlemer Str. 87 41464 Neuss Tel: 02131-43741 Fax: 02131-44127.
- An den Kirchenvorstand, der im Juni 2005 beschlossen hat, den Kirchturm nicht für eine Sendeanlage zur Verfügung zu stellen: Seite 1 - Seite 2.
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